Leistungen - Logopädische Praxis Sigrid Langen

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Eine logopädische Behandlung kann erst  nach der  Verordnung eines Arztes erfolgen. Logopädische Verordnungen können von Hausärzten, Kinderärzten, Pädaudiologen/Phoniatern, HNO- Ärzten, Neurologen oder Zahnärzten/Kieferorthopäden ausgestellt werden. Die logopädische Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, da diese anderenfalls ihre Gültigkeit verliert. Vereinbaren Sie deshalb so bald wie möglich einen Termin bei mir, wenn Sie eine Verordnung erhalten haben.

Die Behandlungen sind für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenfrei. Alle Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie brauchen nicht in Vorkasse zu gehen. Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10% leisten, sofern sie nicht gebührenbefreit für Heilmittel sind. Nach jeder Therapiestunde bestätigen Sie lediglich auf der Verordnung die durchgeführte Therapiestunde mit Ihrer Unterschrift.

Ich biete die Diagnostik und Behandlung von folgenden Störungsbildern an:

  • Artikulationsstörungen/Dyslalien
  • phonologische Störung
  • Sprachentwicklungsstörung
  • VED - Verbale Entwicklungsdyspraxie
  • Legasthenie (privat - keine kassenärztliche Leistung)
  • Myofunktionelle Störung
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  • Aphasien
  • Sprechapraxie
  • Dysarthrien/ Dysarthrophonien
  • Näseln/Rhinophonien (Näseln z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten)
  • Stimmstörung/Dysphonien

Vorträge und Elternabende

Auf Anfrage halte ich Fachvorträge zu verschiedenen Themen, z.B. in Kindergärten zur Sprachentwicklung und Sprachförderung. Diese sind an Eltern und Erzieher gerichtet. Ebenso können sich auch Schulen und Pflegeheime an mich wenden, die spezielle Fragen oder Wünsche zu Themen der Sprache, des Sprechens oder der Stimme haben.

Stimmgutachten

In bestimmten Berufsfeldern (zum Beispiel Erzieher) ist  für die Einschätzung der beruflichen Eignung ein Stimmgutachten erforderlich. In einer ca. 60-minütigen Sitzung überprüfe ich Ihre Stimmqualität sowie Ihre stimmliche Belastbarkeit. Die Kosten für das Stimmgutachten werden  nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen privat getragen werden.

Therapie mit Kindern und Jugendlichen (3-18 Jahre)

  • Artikulationsstörung (Dyslalie) : Bei einer Artikulationsstörung werden die Laute auf falsche Art und Weise gebildet. Sehr häufig können die Kinder das /k/ oder /r/ nicht bilden und sagen dann „Tinder“ statt „Kinder“ oder „Holler“ statt „Roller“.  Auch das sogenannte „Lispeln“ gehört hierzu.
  • Phonologische Störung:   Das Problem besteht beim Erwerb des Lautsystems, d.h. das Kind kann die Laute zwar korrekt bilden, aber nicht richtig einsetzen. Es lässt Laute aus oder ersetzt diese durch andere. Ein Kind mit einer phonologischen Störung sagt z.B.  stets „Tasse“, egal ob es tatsächlich die „Tasse“ meint oder aber die „Kasse“.
  • Sprachentwicklungsstörung: Bei einer Sprachentwicklungsstörung handelt es sich um eine zeitlich verzögerte Entwicklung des normalen Spracherwerbs. Es können alle oder nur einige sprachliche Ebenen (Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis, Aussprache) unterschiedlich betroffen sein.
  • VED: Bei einer Verbalen Entwicklungsdyspaxie handelt es sich um eine meist sehr schwere Aussprachestörung bei intaktem Sprachverständnis. Die Muskelfunktion der Sprechorgane ist nicht beeinträchtigt. Es besteht eine vom Gehirn ausgehende Störung der sprechmotorischen Planung/Programmierung und der willentlichen Steuerung und Koordinierung der Artikulationsorgane. Der Bewegungsplan fehlt oder ist schwach.
  • Myofunktionelle Störung: Hierbei handelt es sich um eine Störung der Entwicklung der Muskulatur im Mund-Gesichtsbereich. Diese kann zu einem falschen Schluckablauf und Zahnfehlstellungen führen.
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS): Hier ist die Weiterverarbeitung gehörter Informationen gestört, wobei jedoch keine Störung des Hörorgans vorliegt. Zum Beispiel können ähnlich klingende Laute (/p -  b/) ; nicht unterschieden werden. Dies kann zu Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb führen.
  • Rhinophonie: Darunter versteht man einen näselnden Stimmklang, z.B. durch Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten.

Therapie mit Erwachsenen

Therapien für Erwachsene
  • Aphasie: Hierbei handelt es sich um eine Störung der Sprache, die durch eine Schädigung bestimmter Hirnregionen hervorgerufen wird (z.B. nach Schlaganfall). Das Verstehen, Sprechen, Schreiben und/oder Lesen können betroffen sein.
  • Dysarthrie/ Dysarthrophonie:   Das ist eine neurogene Sprechstörung, die durch eine Schädigung des Nervensystems entsteht (z.B. bei Morbus Parkinson). Die Sprechbewegungen sind gestört, wodurch die Aussprache verwaschen klingt. Außerdem können die Stimme, die Atmung und der Sprechrhythmus in unterschiedlichem Ausmaß betroffen sein.
  • Dysphagie:   So wird eine Schluckstörung bezeichnet, die durch eine andere Erkrankung (oft auch nach einem Schlaganfall) auftritt.
  • Sprechapraxie: Dabei ist die Planung von Sprechbewegungen gestört, ebenfalls ausgelöst durch Schlaganfälle.
  • Dysphonie: Die Stimme klingt heiser, behaucht oder versagt gänzlich. Die Ursache liegt häufig im  falschen Gebrauch der Atmung und der Stimme. Manchmal sind auch organische Ursachen verantwortlich für einen veränderten Stimmklang. Deshalb sollte bei anhaltender Heiserkeit immer ein HNO-Arzt zu Rate gezogen werden.