
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Eine logopädische Behandlung kann erst nach der Verordnung eines Arztes erfolgen. Logopädische Verordnungen können von Hausärzten, Kinderärzten, Pädaudiologen/Phoniatern, HNO- Ärzten, Neurologen oder Zahnärzten/Kieferorthopäden ausgestellt werden. Die logopädische Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, da diese anderenfalls ihre Gültigkeit verliert. Vereinbaren Sie deshalb so bald wie möglich einen Termin bei mir, wenn Sie eine Verordnung erhalten haben.
Die Behandlungen sind für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenfrei. Alle Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie brauchen nicht in Vorkasse zu gehen. Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10% leisten, sofern sie nicht gebührenbefreit für Heilmittel sind. Nach jeder Therapiestunde bestätigen Sie lediglich auf der Verordnung die durchgeführte Therapiestunde mit Ihrer Unterschrift.